Wenn ein Golfball abirrt…..

Haftpflichtschutz für Golfspieler ab 2022 neu geregelt
Zum 1. Januar 2022 haben sich die Bedingungen für den vom Deutschen Golf Verband (DGV) organisierten Haftpflichtschutz für Golfspieler geändert. Nachdem der bisherige Versicherer den Vertrag nicht mehr verlängert hatte, sah sich der DGV gezwungen, den Haftpflichtschutz von Golfspielern zum Jahreswechsel vollständig umzustellen.

Schäden bei der Ausübung des Golfsports auf einer im DGV organisierten Golfanlage, zum Beispiel durch abirrende Golfbälle, wurden bislang für alle Golfspieler über einen vom DGV abgeschlossenen Vertrag abgedeckt. Nachdem die Schadenssummen in den letzten Jahren stark gestiegen waren, hatte der bisherige Versicherer den Vertrag in gleicher Form nicht verlängert. Dazu sagt Alexander Klose, DGV-Vorstand Recht &Services: „Golf ist nicht ungefährlich und es kann beim Golfspiel zu erheblichen Körper- und Sachschäden kommen. Dabei wissen wir, dass diese Schäden leider häufig nicht von einer Privathaftpflichtversicherung abgedeckt werden.“

Seit Jahresbeginn ist nun nicht mehr jedes Golfclubmitglied beim Golfspielen per se haftpflichtversichert. Um bestehende Versicherungslücken zu schließen, hat der DGV gemeinsam mit der HanseMerkur den neuen Haftpflichtschutz DGV-GolfProtect entwickelt. Dabei konnte der Leistungsumfang verbessert werden, so die Halbierung der Selbstbeteiligung von 1.000 auf 500 Euro. Allerdings muss sich der Golfspieler nun aktiv für einen Versicherungsschutz entscheiden. Wer der DGV-GolfProtect beitreten möchte, kann dies auf zwei Wegen tun: durch Einwilligung in eine werbliche Ansprache durch den Versicherungspartner HanseMerkur, sozusagen kostenfrei, oder gegen eine jährliche Zahlung in Höhe von 12 Euro. Beide Varianten sind mit Blick auf den Leistungsumfang identisch.

Der neue Versicherungsschutz umfasst die persönliche gesetzliche Haftpflicht bei der Ausübung des Golfsports auf einer im DGV organisierten Anlage und greift dann, wenn ein Golfspieler auf anderem Wege nicht für Haftpflichtschäden beim Golfsport vorgesorgt hat oder eine andere Versicherung den Schaden nicht übernimmt. Der Versicherungsschutz gilt ausschließlich in Deutschland und wird ausschließlich über die Internetseite https://www.golf.de/versicherung organisiert. Die im DGV organisierten Golfer erhalten mit ihrem neuen DGV-Ausweis einen entsprechenden Hinweis.

Quelle: DGV

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