Verbraucherzentrale warnt vor Doppelgänger und Rohgenuss
Im Spätsommer ist es wieder so weit: Die schwarz oder dunkelviolett gefärbten reifen Früchte des Schwarzen Holunderbaum sieht man oft beim Spaziergang und sie werden gerne im Vorbeigehen gepflückt. Doch Vorsicht: Der Rote Holunder und der Zwergholunder sind zwei giftige Doppelgänger. Wer sich nicht sicher ist, sollte aufs Pflücken besser verzichten.
Die essbare schwarze Variante wurde in diesem Jahr allerdings zur Heilpflanze des Jahres gekürt und enthält neben Mineralstoffen und Flavonoiden auch Provitamin A sowie die hitzeempfindlichen B-Vitamine und Vitamin C. „Roh sollten die Beeren allerdings nicht verzehrt oder verarbeitet werden, denn die Samen enthalten den natürlichen Giftstoff Sambunigrin“, weiß Lebensmittelexpertin Hannah Zeyßig der Verbraucherzentrale NRW. Diese Substanz wird im Körper zu Blausäure umgewandelt. Erst beim Erhitzen auf über 80 Grad zerfällt das Sambunigrin und verliert seine toxische Wirkung. Auch wenn der menschliche Körper gewisse Mengen an Blausäure abbauen kann, bei zu hohen Mengen können Vergiftungserscheinungen auftreten. Und gerade bei Kindern sind diese schnell erreicht. Auch bei älteren oder kranken Menschen muss damit gerechnet werden, dass das körpereigene Entgiftungssystem nicht ausreichend arbeitet. Daher empfiehlt sich bei Holunderbeeren das Einkochen als Gelee, Marmelade oder Konfitüre. Wer gerne Holundersaft herstellen möchte, sollte den Beerensaft aufkochen – dann steht dem Genuss einer fruchtigen, leicht rauchig schmeckenden Saftschorle nichts mehr im Weg.
Für weitere Informationen https://www.verbaucherzentrale.nrw
Quelle: Verbraucherzentrale NRW
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