Mehr Klarheit im Fluggastrecht

EU-Kommission erlässt Leitlinien
Offensichtlich ist die EU-Fluggastrichtlinien-Verordnung nicht so ganz einfach nachzuvollziehen. Immer wieder müssen Gerichte Formulierungen nach ihrer Sinnhaftigkeit prüfen. Mehr Klarheit verspricht sich die EU-Kommission jetzt mit Leitlinien, die sie zum Thema veröffentlicht hat.
Auf 31 Seiten wird der Versuch gestartet, nicht ganz eindeutige Formulierungen in der Verordnung zu präzisieren. Ein typisches Beispiel für selbst grundverschiedene Auslegungen sind die „außergewöhnlichen Umstände“, die Airlines bei der Entschädigung ihrer Fluggäste bei Ausfällen oder Verspätungen vermeintlich von ihren Pflichten befreien. Dazu heißt es jetzt:
„Gemäß der Verordnung ist das Luftfahrtunternehmen zur Erbringung von Betreuungsleistungen verpflichtet, selbst wenn die Annullierung eines Flugs auf außergewöhnliche Umstände zurückgeht, also auf Umstände, die sich auch dann nicht hätten vermeiden lassen, wenn alle zumutbaren Maßnahmen ergriffen worden wären. Die Verordnung enthält keine Hinweis darauf, dass über die in ihrem Artikel 5 Absatz 3 genannten „außergewöhnlichen Umstände“ hinaus eine gesonderte Kategorie von „besonders außergewöhnlichen“ Vorkommnissen anerkannt würde, aufgrund deren die Luftfahrtunternehmen von allen ihren Verpflichtungen einschließlich derjenigen nach Artikel 9 dieser Verordnung freigestellt würden, auch wenn diese einen längeren Zeitraum betreffen, da die Fluggäste unter solchen Umständen und bei solchen Vorkommnissen besonders schutzbedürftig sind.“
Ähnliche Präzisierungen gibt es auch für weitere Begriffe wie Verspätung, Betreuung oder Ausfall. Die ganzen Leitlinien finden sich unter: http://ec.europa.eu/transport/themes/passengers/news/doc/2016-06-10-better-enforcement-pax-rights/c%282016%293502_de.pdf

Quelle: Europäisches Parlament

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