Air Berlin und der sonderbare Umgang mit Fluggastrechten
Da hat doch Air Berlin Teile der österreichischen Niki an die arabische Fluggesellschaft Etihad verkauft, ohne darüber nachzudenken, das damit zahlreiche Destinationen in Südeuropa nicht mehr angeflogen werden können, die Niki übernommen hatte, wie Mallorca, Madeira, die Kanarischen Inseln, aber auch Ziele in der Türkei. Diese strategische Neuausrichtung hat den Flugplan der Airline offensichtlich so durcheinandergewirbelt, das zahlreiche Flüge umgebucht oder komplett storniert wurden.
Der Österreichische Rundfunk ORF berichtet jetzt von einem Fall, bei dem einer Reisegruppe, die von Wien nach Paris wollte, sechs Wochen vor Abflug von Air Berlin die Stornierung mitgeteilt wurde. In der Stornobestätigung hieß es dazu: „Leider stehen derzeit keine geeigneten Alternativen als Ersatz für diesen Flug zur Verfügung. Deshalb bieten wir Ihnen eine kostenlose Stornierung und Erstattung Ihrer Flugbuchung an, sodass Sie alternative Vorkehrungen nach Ihren Wünschen treffen können.“
Nach den europäischen Fluggastrechten macht es sich die Airline hier aber zu leicht: Wenn ein Flug nicht stattfinden kann, muss die Airline dem betroffenen Passagier zwei Möglichkeiten bieten: Entweder muss ein alternativer Flug zur Verfügung gestellt werden, oder der Passagier hat Anrecht auf eine kostenlose Stornierung. In jedem Fall aber muss der Passagier die Möglichkeit haben, zwischen diesen beiden Möglichkeiten frei zu entscheiden. Auch muss ein Passagier nicht jeden x-beliebigen Flug annehmen, vielmehr ist die Airline verpflichtet, einen zeitnahen und zumutbaren Flug anzubieten
Quelle: ORF
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