Tipps für den richtigen Umgang
Über 1,15 Millionen sind es jedes Jahr. Vermisste Reisepässe – verloren gegangene oder gestohlene. In beiden Fällen muss man das der zuständigen Passbehörde melden. Die Passbehörde informiert die Polizei, die dann die Daten über den Verlust an Interpol und das Schengener Informationssystem weiterleitet. Denn es kommt immer wieder vor, dass Papiere illegal genutzt werden oder wieder auftauchen.
Im Ausland melden Sie den Verlust des Reisepasses bei der nächsten Polizeistation. Lassen Sie sich eine Kopie der Verlustmeldung aushändigen, damit Sie einen Ersatz beantragen können. Suchen Sie die nächstgelegene deutsche Botschaft oder ein Konsulat in Ihrem Reiseland auf (in Ausnahmefällen kann es auch ein Honorarkonsulat sein). Dort hilft man Ihnen weiter und stellt Ihnen einen „Reiseausweis zur Rückkehr nach Deutschland“ aus.
Die Europäische Reiseversicherung ERV weist zusätzlich darauf hin, dass es einige Länder gibt, die bei der Ausreise einen Einreisestempel im Pass verlangen – als Nachweis der legalen Einreise. In diesem Fall muss bei Verlust des Passes ein Ausreisevisum des fremden Staates beschafft werden. Wer eine Kopie seines Reisepasses auf Reisen dabei hat oder in einer Cloud gespeichert hat, erspart sich im Notfall viel Zeit.
Auch Babys benötigen auf Reisen einen eigenen Reisepass. Für Kinder bis 12 Jahre gibt es weiterhin einen Kinderreisepass ohne Chip. Er kann einmal verlängert werden und ist weltweit anerkannt. Wenn Sie mit Ihrem Kind in die USA mit einem einfachen Kinderreisepass einreisen möchten, benötigt es ein zusätzliches Visum. Ein Kinderreisepass mit Chip (und gespeicherten Fingerabdrücken) kann erst ab 6 Jahren ausgestellt werden.
Seit 1. März 2017 wird nun der neue biometrische Reisepass ausgestellt. Der neue Reisepass (mit 32 Seiten) kostet über 24 Jahre 60 Euro, bis 24 Jahre weiterhin 37,50 Euro.
erv-blog.de/reisevorbereitung/was-tun-wenn-der-reisepass-weg-ist
Quelle: Europäische Reiseversicherung
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