Worauf man bei Reisen mit Kreditkarten achten sollte
Sie wird immer wichtiger bei Reisen: die Kreditkarte. Egal ob Mietwagen, Tankfüllung oder Hotelrechnung fast alles wird mit dem Plastikgeld bezahlt. Die Europäische Krankenversicherung ERV gibt ein paar Ratschläge, worauf man aber auf jeden Fall achten sollte:
Einige Banken verlangen beim Geldabheben, als auch beim Bezahlen außerhalb der EU besonders hohe Gebühren. Damit beim Karten- oder Datendiebstahl nicht unbegrenzt Geld abgehoben werden kann, empfiehlt es sich, mit der Bank mit einem Transaktionslimit zu vereinbaren
Häufig ist es eine reine Sicherheitsmaßnahme, wenn die heimische Bank die Kreditkarte einfach sperrt, wenn ungewöhnliche Zahlungsvorgänge aufgefallen sind, die als verdächtig eingestuft werden und damit zur Sperrung der Karte führen. Bei längerer Zeit im Ausland sollte man daher die Bank über das Reiseziel und den Zeitraum informieren.
Generell sollte man sich die PIN der Kreditkarte notieren, zum Beispiel getarnt als Telefonnummer im Handy. PIN und Karte sollten unbedingt getrennt voneinander aufbewahrt werden, ebenso die Kreditkarte vom Bargeld. Service-Nummer der Kreditkarten-Bank und Telefonnummer für eine mögliche Kartensperrung bei Diebstahl sollten Reisende immer bei sich tragen. Auch über die Möglichkeit einer „Blitzüberweisung von zu Hause“ sollte der Urlauber informiert sein. Einige Versicherungen, wie zum Beispiel die Europäische Reiseversicherung mit der ERV travel & care App, bieten einen „Dokumentensafe“ an, der im Falle des Falles alle wichtigen Dokumente wie Lichtbildausweis, Versicherungsunterlagen oder auch Kreditkartennummern zuverlässig mit einer PIN aufs Smartphone spiegelt.
Ein nach wie vor angewendeter Diebstahl-Trick ist das sogenannte Skimming. Versteckt angebrachte Lesegeräte am Kartenschacht des Geldautomaten und Kameras spähen Kreditkartendaten sowie die zugehörige PIN-Nummer aus. Betrüger brennen die dadurch erlangten Daten in der Regel auf einen Kartenrohling. Anschließend kann mit diesem nach Belieben Bargeld abgehoben werden. Das böse Erwachen erfolgt häufig erst beim Blick in die Kontoauszüge. Bargeld sollte daher möglichst nur in geschlossenen Räumen abgehoben werden. Auch ein beschädigter Kartenschacht kann ein Anzeichen für die betrügerische Masche sein.
Beim Bezahlen im Restaurant oder beim Einkaufen im Geschäft ist es für Betrüger leicht, unbeobachtet Kartendaten zu kopieren oder einen höheren Betrag abzurechnen, als angegeben. Am besten ist es, die Kreditkarte niemals an fremde Personen zu übergeben. Wenn es sich beim Bezahlen nicht vermeiden lässt, ist es wichtig den Beleg sofort zu prüfen.
Ganz übel sind natürlich klassische Taschenspielertricks. Dabei wird Senf oder Farbe auf die Kleidung und Rucksack geschmiert, man entschuldigt sich sehr freundlich und hilft die Kleidung zu reinigen. Währenddessen entwendet der Täter oder ein Komplize die Geldbörse oder den ganzen Rucksack.
Wenn Rucksack oder Handtasche mit Geldbörse und Kreditkarte doch einmal gestohlen werden sollte, sollte sich der Reisende an die nächste Polizeidienststelle wenden und den Vorfall melden. Die polizeiliche Bestätigung benötigt man auch für die Versicherung. Danach sollte man sofort alle Karten sperren lassen.
Ist der Urlaub einmal zu Ende und der Alltag wieder eingekehrt, trudeln nach und nach Kontoausauszüge und Kreditkartenabrechnungen ein. Diese sollten nach einem Auslandsaufenthalt unbedingt genau überprüft werden.
Quelle: Europäische Reiseversicherung
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