Verbraucherzentrale Brandenburg mahnt Easyjet ab
Fluggäste von EasyJet haben sich bei der Verbraucherzentrale Brandenburg (VZB) beschwert, weil sich die Online-Preise für aufzugebendes Gepäck erhöhten, je näher der Abflugtag rückte. Darüber hat EasyJet weder in den online verfügbaren Gepäckinformationen noch unmittelbar bei der Flugbuchung informiert. Nach Art. 23 der EU-Verordnung 1008/2008 müssen Fluggesellschaften Zusatzkosten wie jene für das aufzugebende Gepäck auf klare, transparente und eindeutige Art und Weise am Beginn jedes Buchungsvorgangs mitteilen. „Der Fluggast muss wissen, welche Kosten über die reine Flugbeförderung hinaus auf ihn zukommen. Denn häufig sind Zusatzkosten für Gepäck, Sitzplatz oder Servicegebühr in der Summe sogar teurer als der eigentliche Beförderungspreis“, betont Reiserechtsexpertin Sabine Fischer-Volk von der Verbraucherzentrale Brandenburg.
EasyJet informiert Fluggäste zwar in den Online-Gepäckinformationen darüber, dass die Preise für das aufzugebende Gepäck je nach Strecke und Ort der Buchung (im Internet oder am Flughafen) variieren. Es fehlt allerdings die Information, dass sich der bei Flugbuchung angegebene Gepäckpreis bei späteren Nach- oder Zubuchungen verteuern kann. „Die Verbraucherzentrale hat vier Flugstrecken von EasyJet einem mehrfachen Test bis zum Abflugtag unterzogen und festgestellt, dass sich die Preise für Aufgabegepäck bis Flugantritt tatsächlich zumeist erhöhten“, berichtet Expertin Fischer-Volk. Die Verbraucherzentrale hat EasyJet abgemahnt und die Airline aufgefordert, die irreführenden Preisangaben zu unterlassen.
Reisende, die individuelle Fragen haben, können sich für eine Beratung an die Verbraucherzentrale Brandenburg wenden unter https://www.verbraucherzentrale-brandenburg.de/emailberatung
Quelle: Verbraucherzentrale Brandenburg
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