Wie bei Flugzeug-Überbuchung ausgewählt wird
Das hat sicherlich schon jeder Fluggast einmal erlebt: Schon am Gate kommt eine Durchsage, wonach Freiwillige gesucht werden, die am Boden bleiben, weil der Flieger überbucht ist. Das passiert immer wieder, denn die Fluggesellschaften rechnen immer einen statistischen Anteil von „Noshows“ ein, also Passagiere, die zum Abflugtermin nicht erscheinen.
Wenn dann die Kalkulation doch nicht aufgeht, wird fast immer erst einmal nach Freiwilligen gesucht, denen das Verbleiben am Startflughafen mit einem Scheck und einer Übernachtung versüsst wird.
Sollten sich aber keine oder zu wenige Freiwillige finden, wird die Auswahl für die Fluggesellschaften schwierig, denn klare Regelungen gibt es nicht. Manche Airlines lassen Passagiere mit Anschlußflügen oder sehr abgelegenen Flugzielen an Bord. Die meisten Gesellschaften verfahren nach dem „Wer zuerst kommt, mahlt zuerst“-Prinzip. Da beissen die letzten am Check-in-Schalter die Hunde, sie haben einen weiteren Zwangsaufenthalt am Startort.
Auf einen Ausgleich müssen sie dennoch nicht verzichten, denn nach dem EU-Flugreiserecht steht ihnen auf jeden Fall eine Reiseentschädigung zwischen 250 und 600 Euro je nach der Entfernung zum Zielort zu.
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