Urteil wegen Flugverspätung durch schlechtes Wetter
Widrige Umstände und schlechte Wetterbedingungen, wer möchte da auf Entschädigung pochen, wenn sich der Flug verspätet. Dennoch kann es sein, dass eine Airline Zahlungen leisten muss. So entschied jetzt das Amtsgericht Frankfurt (Az.: 29 C 2301/16 (21): Ein Flug von Frankfurt nach Neu-Delhi startete mit knapp 8 Stunden Verspätung und auch noch von Köln aus, weil die Piloten des vorangegangenen Fluges nicht in Frankfurt landen konnten. Die Wetterbedingungen waren zwar nicht optimal gewesen, dennoch hätte das Flugzeug in Frankfurt landen können, hätten die Piloten eine sogenannte CAT II-Fluglizenz besessen. Diese erlaubt das Landen bei eingeschränkten Sichtverhältnissen mit einer Horizontalsicht von mindestens 350 Metern und einer Entscheidungshöhe von 30 Metern am Flughafen. Da diese Lizenz bei beiden Piloten nicht vorhanden war, musste der Flug nach Köln umgelenkt werden. Warum die Airline kein geeignetes Personal an Bord des Fliegers hatte, bleibt ihr Geheimnis, entpflichtet sie aber nicht von Entschädigungszahlungen.
Quelle: Westphalenpost
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