Ecuador verschärft im Sommer die Einreisebestimmungen
Vom 22. Juli an ist die Vorlage einer Reisekrankenversicherung mit Gültigkeit für Ecuador für die gesamte Verweildauer per Gesetz vorgeschrieben. Das berichtet das Auswärtige Amt im aktuellen Reisehinweis. Das gleiche gilt für im Land ansässige Ausländer. In diesem Fall ist ein Nachweis über eine gesetzliche oder private Krankenversicherung vorzulegen. Für die Galapagos-Inseln wird bereits seit Februar zusätzlich die Vorlage eines Hin- und Rückflugtickets und der Hotelreservierung für die geplante Aufenthaltsdauer verlangt. Nähere Informationen in spanischer Sprache gibt es auf der Website des ecuadorianischen Außenministeriums unter https://www.cancilleria.gob.ec/requisitos-para-solicitud-de-visas-no-inmigrantes-e-inmigrantes/
Quelle: Ecuador Aussenministerium
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