Stiftung Warentest untersucht Gebühren der Fluggasthelfer
Da war der Flug verspätet und nach der EU-Fluggastverordnung darf man nun 600 Euro erwarten. Für den Geschädigten heisst das zunächst einmal viel Mühe und Aufwand, da die wenigstens Fluggesellschaften sofort und bereitwillig zahlen.
Wer sich diese Mühe sparen will, der kann zu einem der Inkasso-Dienstleister gehen, die ihre Dienste im Internet zur Einholung von Ausgleichszahlungen anbieten. Stiftung Warentest hat in seinem neuesten Heft die Provisionen, die diese Fluggasthelfer verlangen, miteinander verglichen. Eine der bekanntesten Webseite ist „flightright.de“, die zwischen 23,8 und 35,7 Prozent der Summe, die die Airline schließlich auszahlt für sich beansprucht. Nahezu alle Dienstleister bewegen sich zwischen 25 und 30 Prozent, nach „Finanztip“ sind die günstigsten kommerziellen Anbieter „Airhelp“ und „flug-erstattung.de“
Deutlich teurer wird es, wenn man gleich sein Geld haben will. Einige dieser Portale bieten auch diese Möglichkeit an und übernehmen damit selbst das Risiko, eventuell leer auszugehen. Hier liegen die Zahlungen schon bei über 40 Prozent. Laut Verbraucherportal „ finanztip“ liegt der Anbieter „EUFlight“ mit 41,65 Prozent Provision mit am günstigsten.
Sparfüchse werden sich eher an die von der Bundesregierung eingerichtete Schlichtungsstelle wenden. Die Empfehlung der Schlichtungsstelle ist für Fluggesellschaften, die sich dem Verfahren angeschlossen haben, bindend und wird insgesamt zu über 80 Prozent aller Fälle akzeptiert. Die unter https://www.soep-online.de erreichbare Schlichtungsstelle arbeitet kostenfrei. Wer mit dem Ergebnis nicht zufrieden ist, kann dann immer noch kommerzielle Dienstleister einschalten, da die Ansprüche erst nach drei Jahren verjähren.
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