Hilfe durch andere EU-Staaten
Wird ein deutscher Staatsbürger im Ausland zum Beispiel bestohlen und verliert nicht nur seine Barschaft, sondern auch noch seine Ausweispapiere, führt sein Weg mit Sicherheit zu einer deutschen Botschaft oder einem deutschen Konsulat. Davon gibt es weltweit 227, aufgeteilt in 153 Botschaften, 61 General- und 7 Berufskonsulate. Darüber hinaus gibt es 345 ehrenamtliche Honorarkonsuln. Auch wenn diese Abdeckung in aller Regel ausreicht, kann es Länder ohne deutsche Diplomaten geben. Dann hilft eine Regelung, die die EU zuletzt im Jahr 2015 reformiert hat.
Nach EU-Recht können Deutsche als „nicht vertretener Unionsbürger“ die Hilfe des Konsulats oder der Botschaft eines beliebigen Mitgliedstaats unter denselben Bedingungen wie die Staatsangehörigen des betreffenden EU-Landes in Anspruch nehmen.
Die Hilfe, die geleistet wir, bezieht sich auf folgende Fälle: Hilfe bei Todesfällen, Hilfe bei schweren Unfällen oder schwerer Erkrankung, Hilfe bei Festnahme oder Haft, Hilfe für Opfer von Gewaltverbrechen, Hilfeleistungen für Unionsbürger in Not sowie ihre Rückführung. In der Regel genügt es, wenn man irgendwie seine Zugehörigkeit zur EU, beziehungsweise zur Bundesrepublik Deutschland nachweisen kann.
Generell finden deutsche Bürger in Not über ein Internetportal die für sie zuständige Botschaft, Konsulat oder den Honorarkonsul, aber eben auch die Kontakte zu einer Stelle einer diplomatischen Vertretung eines anderen EU-Staates, wenn es keine deutsche Vertretung gibt. Das Portal kann unter
https://ec.europa.eu/consularprotection/content/home_de
erreicht werden.
Quelle: Auswärtiges Amt
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