Landgericht Köln mit neuem Urteil
Der erholsamste Urlaub kann schlagartig vergessen sein, wenn die Heimreise Todesangst verursacht. Das Landgericht Köln hat nun einem Paar eine Entschädigung von mehr als 10.000 Euro zugesprochen, dass auf der Heimreise von den Malediven in Seenot geriet.
Die Rückreise von der Ferieninsel zum Flughafen sollte mit einem Fährboot erfolgen. Das bereits wegen schlechten Wetters verspätete Fährboot hatte trotz einer Sturmwarnung und des Umstands, dass der Rückflug ohnehin nicht mehr erreicht werden konnte, abgelegt. Das Boot erlitt Schlagseite und das gesamte Gepäck wurde durchnässt worden. Das Schiff war manövrierunfähig und der Kapitän hat einen Notruf abgesetzt. Das reisende Ehepaar habe Todesängste ausgestanden, meinten die Richter, zumal ein sich näherndes Boot der Küstenwache gegen das Fährboot gekracht sei. Erst ein Schiff der Marine habe das Fährboot abschleppen und an Land verbringen können. Neben dem Reisepreis von circa 4500 Euro forderten die Kläger Schadensersatz und Schmerzensgeld wegen einer posttraumatischen Behandlungsstörung in stationärer und ambulanter psychiatrischer Behandlung. Das Urteil mit dem Aktenzeichen 3 O 305/17 vom 31.Januar 2019 ist noch nicht rechtskräftig.
Quelle: Landgericht Köln
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