Abzocke per Smartphone

Wie man sich vor ungewollten Abos schützen kann
Verbraucher werden auf der Handyrechnung vielfach von Kosten über ungewollte Abos – etwa von Klingeltönen oder Spielen – überrascht, weil Mobilfunkanbieter die Beträge für Serviceleistungen von Drittanbietern über die Telefonrechnung ihrer Kunden abbuchen. Wie die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen informiert, gelten ab 1. Februar für Mobilfunkunternehmen beim Abbuchen von Drittanbieterleistungen neue Regeln. Künftig dürfen Kosten für Abos und Serviceleistungen von Drittfirmen nur noch abgerechnet werden, wenn der Kunde zuvor auf eine von ihrer Mobilfunkfirma bereitgestellte Seite umgeleitet und über den Vorgang (Redirect genannt) informiert wurde oder wenn sich ihr Mobilfunkanbieter verpflichtet, stattdessen mehrere Verbraucherschutzmaßnahmen in einem Kombinationsmodell – unter anderem auch eine Geld-zurück-Garantie – umzusetzen. Dennoch sollten User unliebsamen Firmen weiterhin einen Zutritt zu ihrem Smartphone oder Tablet verwehren:
Apps auf dem Handy mit Wettervorhersagen, Rezepten oder Spielen versorgen Nutzer mit Infos, Service und Unterhaltung. Im Eifer des Anwendens geraten ihre flinken Finger nicht nur auf die bereitgestellten Angebote, sondern auch leicht auf eingeblendete Werbebanner im jeweiligen Anwendungsprogramm. Durch eine unbedachte Berührung wird dann ein im Hintergrund lauerndes Abo aktiviert, das taucht in der monatlichen Abrechnung künftig meist als Posten unbekannter Herkunft auf. Die neuen Regelungen sollen davor schützen.
Abrechnung nur mit Klick auf Bestell-Button korrekt: Wirksam zustande kommt ein Vertrag jedoch erst dann, wenn Handybesitzer den Abschluss eines kostenpflichtigen Abos ausdrücklich durch den Druck auf einen deutlich erkennbaren Bestell-Button bestätigt haben. Ein solcher Button muss nicht nur optisch sofort ins Auge springen, sondern auch mit dem Hinweis „zahlungspflichtig bestellen“ oder einer anderen eindeutigen Formulierung beschriftet sein. Ist diese Voraussetzung nicht erfüllt, brauchen Handynutzer die ungewollt aufgedrückten Rechnungsposten nicht zu zahlen. Dieser Hinweis hat in der Vergangenheit aber Handykunden, die bereits über undurchsichtige Abbuchungen klagten, allein nicht weitergeholfen.
Wer trotz der neuen Regelungen in eine Abo-Falle getappt ist, kann weitere Abbuchungen nur verhindern, wenn der unfreiwillige Abo-Vertrag mit dem dubiosen Drittanbieter so schnell wie möglich gestoppt wird. Betroffene sollten die Rechnung innerhalb von acht Wochen bei ihrem Mobilfunkanbieter und zusätzlich gegenüber dem Drittanbieter per Einwurfeinschreiben beanstanden. Sicher von vornherein und auf Dauer können sich Smartphone- und Tablet-Nutzer auch weiterhin nur vor der perfiden Abo-Abzock-Masche schützen, wenn sie ihre Handynummer für die Abbuchung von Diensten fremder Firmen von ihrem Mobilfunkunternehmen sperren lassen (Drittanbietersperre).
Infos und Tipps, wie Ratsuchende sich wirkungsvoll vor den perfiden Machenschaften schützen können, gibt’s online unter https://www.verbraucherzentrale.nrw/drittanbietersperre

Quelle: Verbraucherzentrale NRW

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