Ungültiges Flugticket wegen Buchstabendreher

Wie man trotzdem fliegen kann
Vertippt hat sich eigentlich schon jeder. Und so wird schnell mal aus einem Herrn Kreher ein Herr Kehrer. Dumm nur, wenn so ein Buchstabendreher bei der Ausstellung eines Tickets passiert, denn für die persönlichen Angaben auf Bordkarten gilt, daß die Daten eins zu eins mit denen der amtlichen Dokumente (Reisepass, Personalausweis) übereinstimmen müssen. Sollte dies nicht der Fall sein, kann die Fluggesellschaft die Mitnahme des Gastes verwehren. „Die Regelungen dafür handhabt jede Airline unterschiedlich“, weiß Birgit Dreyer von der ergo-Reiseversicherung. „So orientieren sich manche an den internen Regelungen der IATA (International Air Transport Association) und tolerieren bis zu drei fehlerhafte Buchstaben im Namen, solange dieser noch erkennbar ist.“ Bei mehr als drei inkorrekten Schriftzeichen, einem vertauschten Vor- und Nachnamen sowie falschen Angaben zum Geschlecht und dem Geburtsdatum ist eine Korrektur oder sogar eine Stornierung und Neubuchung erforderlich. Zwar wird auf innerdeutschen und innereuropäischen Strecken mal ein Auge zugedrückt, doch spätestens bei einem Flug in visumpflichtige Länder wie in die USA oder Indien, müssen die Angaben exakt mit denen der Reisedokumente übereinstimmen. Andernfalls verweigern die örtlichen Behörden sehr wahrscheinlich die Einreise.
Sobald Schreibfehler entdeckt werden, sollten sich Reisende umgehend an die Airline wenden. Denn oft fallen für eine Änderung der Daten in einem Kulanzzeitraum von 24 bis 48 Stunden nach der Buchung keine oder geringere Kosten an. „Jede Fluggesellschaft ist unterschiedlich flexibel in ihren Regelungen und hat dafür ihre eigene Preisliste“, erklärt Dreyer. „Diese ist wiederum vom Änderungszeitpunkt, dem gebuchten Tarif und der Reisestrecke abhängig.“ Fallen Kosten für eine Ticketänderung an, liegen diese normalerweise in einem Rahmen von 25 bis 200 Euro. Im schlimmsten Fall müssen Urlauber ihren Flug neu buchen. Sie zahlen dann zusätzlich zum neuen Ticketpreis auch die anfallenden Stornogebühren.
Vor allem bei einer eiligen Buchung von unterwegs mit Tablet oder Smartphone passieren schnell Fehler. „Um diese zu vermeiden, sollten sich Reisende einen ruhigen Moment für den Ticketkauf nehmen“, empfiehlt die Reiseexpertin. „Da vier Augen mehr sehen als zwei, ist es auch ratsam, dass eine weitere Person die Angaben auf Fehler überprüft.“ Auch hilft es, sich das Datenblatt nochmal auszudrucken, da man auf dem Papier Buchstabendreher oft schneller entdeckt als auf dem Bildschirm. Erfolgt die Buchung per Telefon, sollten sich Käufer die Daten noch einmal zum Abgleich senden lassen, bevor sie endgültig abgeschlossen wird.
Weitere Informationen finden Sie unter https://www.ergo-reiseversicherung.de

Quelle: ergo- Reiseversicherung

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