Keine Zwangsgutschriften und weiter verzögerte Auszahlungen
Das hatte sich die Bundesregierung gut ausgedacht: Statt daß Fluglinien und Reiseveranstalter bei Stornierungen einfach nur Gutscheine ausgeben müssen, um deren Liquidität zu sichern, machte jetzt die EU-Verkehrskommissarin Adina Vaelan klar: Die EU-Fluggastrechte gelten auch in Corona-Zeiten. Es ist wichtig, an unseren Verbraucherrechten festzuhalten und den Fluggesellschaften bei Liquiditätsproblemen auf andere Weise zu helfen.“Das war das Ende für Zwangsgutscheine. Immerhin bleibt aber die Möglichkeit für die Fluggesellschaften bestehen, ihre Gutschriften so attraktiv zu machen, das der Kunde lieber wartet als sich den Preis erstatten zu lassen.
Manche Airlines behelfen sich mit dem Trick, die Rückersattungsmöglichkeit auf ihrer Webseite zu verstecken und auf das hohe Erstattungsvolumen hinzuweisen, dass eine Rücküberweisung erst in Wochen möglich machen wird.
Darin sehen Flugrechtsportale ihre Chance. Sie bieten ihre Dienste an, doch das hat auch seinen Preis. Bis zu 25 Prozent Provision werden da bei erfolgreicher Auszahlung fällig. Das erscheint zwar gegen ihren sonstigen Satz von 36 Prozent wenig, doch berechnet sich dieser rein auf die Entschädigungsansprüche bei Verspätungen oder Ausfällen, die neben den Ticketpreisen entstehen. Dies kommt aber in der Corona-Krise nicht zum Tragen. Beim aktuellen Streit um die Erstattung des Ticketpreises bezahlen die Passagiere die Portale mit ihrem eigenen Geld.
Quelle: div
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