Campingurlaub in Deutschland in Corona-Zeiten
Dank sinkender Infektionszahlen und erfolgreicher Umsetzung der Ausgangsbeschränkungen im April und Mai, sind spätestens ab Juni touristische Reisen in ganz Deutschland wieder möglich. Auch Campingplätze öffnen ihre Tore für Urlauber – allerdings unter Einhaltung von Abstandsregeln und Hygienevorschriften. Leider erlässt aber jedes Bundesland eigene Vorschriften und Lockerungsfristen, allgemeingültige Vorgaben für ganz Deutschland gibt es nicht.
Die ERGO Reiseversicherung (ERV ) hat zusammengestellt, auf was Campingurlauber besonders achten sollten. Dazu gehört in erster Linie, seinen Platz vorab zu reservieren, denn die meisten Plätze müssen sich an Auslastungs-Regularien halten. Das bedeutet, dass die Betreiber ihre Campinganlagen nur bis zu 50 oder höchstens 70 Prozent der maximalen Kapazität belegen dürfen. Aufgrund der nach wie vor geltenden Reisebeschränkungen in viele beliebte Urlaubsländer, werden zudem viele Deutsche im eigenen Land bleiben und sich für einen Urlaub in Bayern, an der Nord- oder Ostsee entscheiden. Die Nachfrage steigt also bei geringerer Kapazität. Eine spontane Reise ohne vorherige Reservierung eines Platzes wird in diesem Jahr kaum möglich sein.
Birgit Dreyer, die ERV- Reiseexpertin rät auch dazu, sich vorab zu informieren: „In vielen Bundesländern müssen beispielsweise die Waschhäuser am Campingplatz vorerst noch geschlossen bleiben. Daher werden je nach Bundesland erst nur Wohnmobil- oder Caravanreisende mit eigener Sanitäranlage an Bord empfangen.“ Auch über Öffnungszeiten platzeigener Restaurants, Supermärkte und Bäcker sollten sich Urlauber vorab informieren. „Reisende sollten außerdem ausreichend Mund-Nasen-Bedeckungen mit sich führen. Die Maskenpflicht gilt in ganz Deutschland und ist auch am Urlaubsort einzuhalten.“
Aufgrund der geltenden Abstandsregelungen sind Sport- und Freizeitaktivitäten am Urlaubsort aktuell nur eingeschränkt möglich. Während kontaktloser Sport im Freien- wie Golf oder Tennis- bereits wieder erlaubt ist und eine Öffnung der Tennisanlagen oder Outdoor-Yogakurse auf Campingplätzen ermöglicht, gelten für Gemeinschaftsräume wie Schwimmbäder und Wellnessbereiche noch strenge Vorgaben. Wer einen Strandurlaub plant, muss auch hier mit Einschränkungen rechnen. Dabei gilt aber auch schon, daß kontaktarmer Sport wie Surfen, Kiten oder Angeln bereits jetzt wieder gestattet ist .Reisende, die es in die Berge zieht, sollten sich vorab über die Öffnung von Gastbetrieben und Almen am Berg informieren und gegebenenfalls ausreichend Proviant auf Bergtouren mitnehmen.
Auch bei einem Campingurlaub in Deutschland empfiehlt sich der Abschluss eines Reiseschutzes. Im Rahmen der ERV Camping-Versicherung beispielsweise sind Gegenstände des persönlichen Bedarfs sowie bewegliches Inventar im Zelt, Wohnmobil, Wohnwagen und Mobile Home gegen Diebstahl und Elementar-Schäden versichert. Sollte ein Krankenrücktransport nach Hause notwendig werden, ist auch der mit abgesichert. Die Kosten dafür werden von den gesetzlichen Krankenkassen nämlich in keinem Fall übernommen. Im Rahmen der Stornokosten-Versicherung sind auch Hunde, die mit auf die Reise kommen sollen, abgedeckt. Erkrankt der Vierbeiner vor Reisebeginn und der Urlaub kann nicht angetreten werden, erstattet die Camping-Versicherung die Stornokosten.
Weitere Informationen unter https://www.ergo-reiseversicherung.de
Quelle: ERV
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