Bundesgerichtshof erlaubt Beschränkung auf Gäste über 16 Jahre
Da hatte eine Familie mit fünf minderjährigen Kindern geklagt, weil sie ein Wellnesshotel im Bundesland Brandenburg als Gäste ablehnte. Das Hotel begründete dies mit dem Hinweis, das Hotel sei ein „Adults only“-Haus und nehme nur Gäste mit einem Mindestalter von 16 Jahren auf. Dies empfand die Familie als Verstoß gegen das Diskriminierungsgesetz. Der Bundesgerichtshof (BGH) gab nun dem Hotelbetrieb Recht und bestätigte damit die Urteile aller Vorinstanzen. Schon das Amtsgericht Fürstenwalde hatte den Klägern beschieden, dass es sich bei einem Hotelbetrieb nicht um ein sogenanntes Massengeschäft handle, auf das der Gleichheitsgrundsatz anzuwenden sei. Vielmehr liege der Ablehnung Minderjähriger ein sachlicher Grund zugrunde. Das Bedürfnis erholungssuchender Erwachsener darf daher nicht den Interessen von Kindern untergeordnet werden. Auch hier gelte demzufolge mindestens der Gleichheitsgrundsatz.
Quelle: div
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