Veranstalter haftet bei verpasstem Urlaubsflug wegen Zugverspätung -
Es bleibt die Frage der Angemessenheit. Nach einem Urteil des Landgericht Frankfurts muss bei einer Zugverspätung von mehr als 10 Minuten der Veranstalter für eventuell auftretende Zusatzkosten haften( Aktenzeichen: 2-24S 74/19).
Im vorliegenden Fall bei der Reiserechtskammer hätte die Urlauberfamilie knapp zweieinhalb Stunden vor dem Abflug nach den Bedingungen des Reiseveranstalters am Frankfurter Flughafen eintreffen müssen. Zum Paket gehörte ebenso ein Rail&Fly-Ticket. Wegen einer Zugverspätung und einem Ende der Zugfahrt am Frankfurter Hauptbahnhof trafen die Kläger allerdings 50 Minuten vor Abflug am da bereits geschlossenen Check-In-Schalter ein. Damit muss ein Pauschalurlauber nicht rechnen, Reisende können bei ihrer Planung für den Urlaubsflug grundsätzlich auf die Einhaltung der Abfahrts- und Ankunftszeiten der Bahn vertrauen.
Durch das rechtskräftige Urteil muss der Veranstalter für Umbuchung und erneute Zufahrt der Familie rund 2200 Euro bezahlen.
Quelle: div
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