Verwaltungsgerichtshof bestätigt das Bundesland Baden-Württemberg
Zur häuslichen Quarantäne ist in Baden-Württemberg verpflichtet, wer aus der Türkei zurück nach Deutschland reist. Der Eilantrag ,den ein in die Türkei reisender Rechtsanwalt stellte, wurde vom Verwaltungsgerichtshof Mannheim abgelehnt.
Da die Corona-Verordnung des baden-württembergischen Gesundheitsministeriums, wie die von anderen Bundesländern auch, die Türkei als Risikogebiet einstuft, zählen auch die von der türkischen Regierung beschlossenen Hygienerichtlinien im Urlaubsland nicht als Aufhebungsgrund. Einzig und allein ein höchstens 48 Stunden vor der Ankunft in Deutschland vorgenommenen negativen Corona-Test bewahrt vor der häuslichen Quarantäne bei Wiedereinreise. Der Beschluss ist unanfechtbar.
Quelle: div
Share on Facebook
Highlight

Winter Park, die andere Seite von Orlando Wer das Wort „Orlando“ hört, denkt an die großen The... [mehr]
Top Stories

Neuer Escape Trail in der Tiroler Zugspitz Arena Seit Frühjahr 2025 erweitert die Tiroler Zugspitz ... [mehr]

Pilgerfest in der peruanischen Region Cusco In Peru, auf über 4.000 Metern Höhe, dort wo auch der M... [mehr]

Finanztip testet den Schutz vor hohen Stornokosten Die Urlaubssaison steht kurz bevor und der Famili... [mehr]

Jubiläum für einen der ersten Hotelgolfplätze Er zählt zu den ersten Hotelresortplätzen in De... [mehr]
Empfohlene Beiträge
Suche
Werbung


