Verwaltungsgerichtshof bestätigt das Bundesland Baden-Württemberg
Zur häuslichen Quarantäne ist in Baden-Württemberg verpflichtet, wer aus der Türkei zurück nach Deutschland reist. Der Eilantrag ,den ein in die Türkei reisender Rechtsanwalt stellte, wurde vom Verwaltungsgerichtshof Mannheim abgelehnt.
Da die Corona-Verordnung des baden-württembergischen Gesundheitsministeriums, wie die von anderen Bundesländern auch, die Türkei als Risikogebiet einstuft, zählen auch die von der türkischen Regierung beschlossenen Hygienerichtlinien im Urlaubsland nicht als Aufhebungsgrund. Einzig und allein ein höchstens 48 Stunden vor der Ankunft in Deutschland vorgenommenen negativen Corona-Test bewahrt vor der häuslichen Quarantäne bei Wiedereinreise. Der Beschluss ist unanfechtbar.
Quelle: div
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