Kündigung bei tageweiser Untervermietung


Bundesgerichtshof dämpft Online-Portale
Die Online-Portale verheissen das schnelle Geld auch für Mieter: Verreisen Sie doch zur Oktoberfestzeit und vermieten Sie in dieser Zeit Ihre Wohnung in München. Der Urlaub kostet Sie dann nichts, wahrscheinlich gibt’s noch ein paar Euro obendrein.
Damit ist wohl Schluss, wenn der Vermieter nicht ausdrücklich dieser Art der Untervermietung zustimmt. Der Bundesgerichtshof erklärte in seinem Urteil vom 8.Januar 2014, dass selbst wenn eine Erlaubnis zur generellen Untervermietung von Wohnungen vorliegt, eine Untervermietung an beliebige Touristen tageweise nicht statthaft ist (AZ: VIII ZR 210/13 ), da sie sich von einer gewöhnlich auf gewisse Dauer angelegte Untervermietung unterscheidet.
Online-Portale wie AirBnB oder Wimdu dürften über diese Entscheidung alles andere als begeistert sein.
Weitere Informationen unter: http://juris.bundesgerichtshof.de

Quelle: Bundesgerichtshof

zurück


Share on Facebook

Highlight

Der La Reserve auf Mauritius Zugegeben: Wenn man am Starthäuserl des neuen Golfplatzes La Reserve s... [mehr]


Top Stories

Das Telfair Hotel bei Bel Ombre auf Mauritius Das Heritage Le Telfair Golf & Wellness Resort lieg... [mehr]


Szenen noch bis zum 7.Januar am Strand von Las Palmas Seit 2006 erschaffen jedes Jahr Sandbildhauer a... [mehr]


Neues Logo und kostenlose Bergbahnen im Tannheimer Tal „Das ist kein Gender-Sternchen, sondern u... [mehr]


Ein Roadtrip durch die Heimat des Blues Der tiefe Süden der USA hat Musiklegenden wie B.B. King hervo... [mehr]


Empfohlene Beiträge

Die besten Laufhotels weltweit Golfhotels kennt jeder, doch gibt es so etwas auch für Läufer? Un... [mehr]


Alle von uns bisher getesteten Golfkurse Europa: Bulgarien: Lighthouse Golf Kap ... [mehr]



Suche


Werbung

Mojtaba Faraji
Frohschammerstr. 4
80807 München
Oliver König
Am Hellenberg 2
61184 Karben
Martin Gräber
Budapester Straße 7
81669 München
eXTReMe Tracker