Blaulichtsteuer und Autozwangsversteigerung

Verkehrsverstöße im Ausland und was sie kosten
Blaulichtsteuer in Österreich oder Pkw-Zwangsversteigerung in Italien: Wer nur im Urlaub mit dem Auto im Ausland unterwegs ist, hat länderspezifische Straßenverkehrsregeln meist nicht im Kopf. Der Mietwagen-Veranstalter Sunny Cars (https://www.sunnycars.de ) liefert daher eine Zusammenfassung der überraschendsten Verstöße.

Beim Einparken in Österreich ist schnell einmal ein Fahrzeug touchiert und schon gibt es ihn, den Sachschaden. Mit etwas Glück sind alle Beteiligten vor Ort und tauschen die notwendigen Daten untereinander aus. In diesem Fall verzichten Reisende darauf, zusätzlich die Polizei zu rufen. Denn sonst gibt es in der Alpenrepublik eine Unfallmeldegebühr, die sogenannte „Blaulichtsteuer“. Die gesetzlich festgesetzte Gebühr beträgt 36 Euro. Sie fällt an, wenn Verkehrsteilnehmer bei einem Unfall mit reinem Sachschaden eine polizeiliche Präsenz oder die Ausfertigung eines Polizeiprotokolls anfragen.

In Italien begehen unterdessen alle eine Ordnungswidrigkeit, die die Polizei zwischen dem 16. Mai und dem 15. Oktober mit Winterreifen erwischt. Zudem belegt sie Verkehrsteilnehmer, die bei einem polizeilichen Alkoholtest mehr als 1,5 Promille aufweisen, mit extrem hohen Strafen. Bei Trunkenheitsfahrten obliegt das Strafmaß den Behörden. Zu den Möglichkeiten zählt eine Beschlagnahmung und anschließende Zwangsversteigerung des Pkws. Alternativ drohen mehrere tausend Euro Bußgeld bis hin zur Haftstrafe. Zwischen 22 und 7 Uhr sind Verstöße der Tempolimit-Vorgaben Italiens übrigens besonders teuer. Strafzahlungen steigen dann um ein Drittel ihres regulären Werts.

2 Promille kosten den Monatsverdienst
Auch in Dänemark führt Alkohol am Steuer oftmals zu drastischen Konsequenzen. Die Geldbuße für Fahrer mit mehr als eineinhalb Promille im Blut richtet sich nach dem persönlichen Verdienst. Zur Berechnung multipliziert sich das monatliche Nettoeinkommen mit dem gemessenen Promillewert. Ab zwei Promille gibt der Fahrer ein komplettes Monatsgehalt ab und erhält zusätzlich eine Strafe von 20 Tagen Haft auf Bewährung.

In Frankreich gibt es ebenfalls viele Verkehrsregeln, die Menschen hierzulande fremd sind. Diese gilt es unbedingt vor einer Reise zu kennen – gerade mit Blick auf Parkverstöße. Weiße Linien zeigen gebührenpflichtige Parkplätze an, gelbe hingegen ein Parkverbot. Wer falsch parkt und ein Knöllchen erhält, benötigt dann Wertmarken: Diese verkaufen französische Tabakläden.

Strafzahlung verdoppelt sich nach 10 Tagen
Rauchen im Auto verbietet Griechenland streng – und zwar immer dann, wenn sich Kinder unter 12 Jahren im Fahrzeug befinden. Wer mit Kids an Bord dennoch nicht auf den Glimmstängel verzichtet, zahlt eine Geldbuße in Höhe von bis zu 1.500 Euro. Verkehrsverstöße aller Art gilt es außerdem umgehend zu bezahlen. Denn die verhängte Summe verdoppelt sich für Verkehrssünder, die ihre Rechnung nicht innerhalb von zehn Tagen begleichen.

50 Prozent Rabatt bei Zahlung innerhalb von 20 Tagen
Hola España und Achtung Navi-Benutzer: Der Geldbußen-Katalog des Landes sieht es vor, dass Fahrer ihre Navigationssysteme während der Fahrt auf keinen Fall bedienen. Wer sich nicht an die Verkehrsregel hält, dem droht unter Umständen bis zu 500 Euro Strafzahlung. Ein wertvoller Tipp für alle, die aus dem Urlaub in Spanien einen Bußgeldbeschein als Souvenir mitbringen: Wer innerhalb von 20 Tagen die Strafzahlung begleicht, erhält einen großzügigen Rabatt von 50 Prozent.

400 Euro fürs Telefonieren am Steuer
Handy am Steuer – das wird teuer. Deutschland ahndet die Bedienung des Mobiltelefons von Autofahrern mit einer Geldsumme von bis zu 200 Euro. In Estland liegt der Betrag gleich doppelt so hoch, 400 Euro blechen Handysünder hier. Die Esten senden damit das klare Signal, dass in Sachen Handyverbot nicht mit ihnen zu spaßen ist. Denn im europaweiten Vergleich fallen die Strafen in anderen Ländern (Lettland: 15 Euro, Bulgarien: 25 Euro oder Island: 40 Euro) doch deutlich milder aus.

Quelle: sunnycars

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