Auch auf touristischen Wanderwegen ist jeder selbst verantwortlich
Auf einer Wanderung auf dem touristisch stark beworbenen Harzer-Hexen-Steig ist ein Urlauber durch einen umstürzenden Baum schwer verletzt worden. Der Kläger verklagte daraufhin die Stadt Thale vor dem Landgericht Magdeburg, weil seiner Ansicht nach die Stadt die Verkehrssicherungspflicht vernachlässigt hätte. Der umgestürzte Baum wäre deutlich als abgestorben erkennbar gewesen und hätte nach einer Baumschau entfernt werden müssen.
Das Landgericht Magdeburg konnte kein Verschulden der Stadt Thale feststellen, zum selben Ergebnis kam auch das Oberlandesgericht Naumburg, und wies die Berufung des Klägers zurück. Begründet wurde das Urteil damit , dass der Waldbesucher, der auf eigene Gefahr Waldwege betritt, grundsätzlich nicht erwarten kann, „ ... dass der Waldbesitzer Sicherungsmaßnahmen gegen waldtypische Gefahren ergreift. Mit waldtypischen Gefahren muss der Waldbesucher auch auf Wegen rechnen. Er ist primär selbst für seine Sicherheit verantwortlich.“ Das gilt auch für touristisch stark umworbene und frequentierte Wanderwege wie den Harzer-Hexen-Steig.
Daraufhin reichte der Kläger beim Bundesgerichtshof eine Nichtzulassungsbeschwerde ein, doch das Bundesgericht entschied, eine Revision nicht zuzulassen. Damit ist das Urteil des Landgerichts Magdeburg rechtskräftig.
https://www.reisevor9.de/inside/auch-auf-touristischen-wanderwegen-gilt-eigenverantwortung
Quelle: Reise vor 9
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