Urteil des Amtsgericht Hannover
Das Amtsgericht Hannover hat entschieden, dass Reisende in einem Hotel, das der Reiseveranstalter selbst mit fünf "Sonnen", also als besonders komfortabel, bewertet, für jeden Reisenden mit einem Schlafplatz von mehr als 70 Zentimetern Breite rechnen dürfen.
In dem konkreten Fall mussten sich zwei Urlauber auf Mauritius ein Bett teilen, das eine Gesamtbreite von 140 Zentimetern aufwies. Gebucht hatten sie ein Dreibettzimmer für drei Mitreisende für ihre Hochzeitreise. Vor Ort wurde ihnen dann schlußendlich ein Zimmer mit zwei Betten mit jeweils 1,40 Metern Breite zur Verfügung gestellt.
Das Gericht entschied nun, dass Reisende in einem Hotel, das der Veranstalter als "besonders hochwertiges Hotel" mit "komfortabler Ausstattung"bewertet, jeweils mit einem Schlafplatz von mehr als 70 Zentimetern Breite rechnen hätten dürfen (Aktenzeichen 471 C 6110/23). Es sprach den Klägern deshalb 15 Prozent Nachlass ihres Reisepreises zu, was einer Summe von 734 Euro und 50 Cent entsprach.
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