Gepäck weg im Fernbus

Verbraucherzentrale NRW gibt Tipps
Für Betroffene ist es nicht nur sehr ärgerlich,wenn am Zielort einer Fernbusreise das Gepäck fehlt, sondern oft ensteht auch ein finanzieller Schaden, je nach Inhalt des Koffers. „Denn die meisten Fernbusunternehmen schließen die Haftung für beschädigtes oder verlorengegangenes Gepäck für die gängigsten Fälle in ihren Allgemeinen Geschäftsbedingungen aus”, erklärt Iwona Husemann, Juristin der Verbraucherzentrale NRW. Um die gröbsten Pannen zu vermeiden, ist es gut, wenn man schon vor der Kofferabgabe präpariert ist.

Gepäck mit Wiedererkennungswert
Ein anderer dunkler Koffer ist schnell mit dem eigenen verwechselt. Um versehentliche Mitnahmen durch Dritte zu vermeiden, empfiehlt es sich daher, entweder einen farbenfrohen oder gemusterten Koffer zu wählen oder seinen Gepäck so zu individualisieren, dass es sich leicht von anderen unterscheiden lässt – zum Beispiel mit einem bunten Kofferband, Aufklebern oder Kofferhüllen. Vorsicht ist dabei mit sehr auffälligen oder unverkennbar hochpreisigen Koffern geboten, da diese möglicherweise ungewollt die Aufmerksamkeit von Dieben auf sich ziehen könnte, die darin Wertvolles wittern. Gleiches gilt für übermäßig große Sicherheitsschlösser.

Angaben am Gepäckstück
Am Gepäckstück sollte ein Schild mit den eigenen Kontaktdaten angebracht sein, um eine Zuordnung im Fall eines Auftauchens an anderer Stelle zu erleichtern. Diese Paketbänder können im Vorfeld ausgedruckt und angebracht werden, inzwischen werden diese zum Teil aber auch vor der Abfahrt am Bus noch ausgegeben. Wichtig hierbei: Sensible Daten wie die Adresse sollten nicht offen sichtbar sein, da Einbrecher daraus potenziell ableiten könnten, wessen Wohnung gerade leersteht. Außerdem sollte die Zieladresse, also zum Beispiel das Hotel, angegeben werden, damit das Gepäck gegebenenfalls noch dorthin nachgeschickt werden kann. Alternativ zur äußeren Anbringung können die Angaben auch auf einer Karte im verschlossenen Koffer vermerkt sein. Zwar schützt eine solche Kennzeichnung nicht vor Diebstahl, im Falle einer Verwechslung oder versehentlichen Mitnahme stehen die Chancen aber deutlich besser, sein Gepäck zurückzuerhalten. Im Fall des Verlustes wäre zunächst immer das Fundbüro des jeweiligen Busunternehmens die erste Anlaufstelle. Sollte ein Diebstahl vorliegen, gilt es, Anzeige bei der Polizei zu erstatten.

Kofferinhalt dokumentieren
Da Reisende von ihrem Sitzplatz aus ihr Gepäckstück im Bauch das Busses nicht im Blick haben, müssen sie sich darauf verlassen, dass das Buspersonal das Ein- und Ausladen von Gepäck mit gebotener Sorgfalt überwacht. Kritisch sind hier vor allem Zwischenstopps, bei denen es häufig unübersichtlich und hektisch zugeht. Zwar hat das Buspersonal hier klare Anweisungen, den Gepäckraum nicht unbewacht zu lassen, die Realität sieht jedoch häufig anders aus. Nicht selten stehen die Ladeklappen offen und das Gepäck liegt wie auf dem Präsentierteller. Ein leichtes Spiel für Diebe. Handelt es sich beim Verlust von Gepäckstücken, wie in diesem Fall, um grobe Fahrlässigkeit, können Betroffene Schadensersatzansprüche gegen das Unternehmen stellen. Da es hier vor allem um die Höhe der Entschädigungssumme geht und die Beweislast auf Seiten der Reisenden liegt, sollten vor Reiseantritt Fotos vom Inhalt des Koffers gemacht werden. Im besten Fall sind auch noch Kaufbelege vorhanden.

Wertsachen bei sich tragen
Da trotz Maßnahmen wie zusätzlichem Personal an Haltestellen, Kameras im Gepäckraum oder Einchecksystemen nie zu hundert Prozent garantiert werden kann, dass der Koffer nicht in fremde Hände gerät, sollten Wertgegenstände wie Laptops, Tablets oder Schmuck vor dem Verstauen umgepackt und bei sich getragen werden. Wer auf Nummer sicher gehen möchte und es einzurichten vermag, kann auch ganz auf den verstauten Koffer verzichten und nur mit Handgepäck reisen. Hilfreich ist oft auch ein Air-Tag im Koffer, der auf dem eigenen Smartphone anzeigt, wo sich das Gepäckstück gerade befindet.

Bei Streitigkeiten mit Fernbusunternehmen vermittelt die Schlichtungsstelle für den öffentlichen Personenverkehr (söp) kostenlos: https://www.soep-online.de
weitere Informationen siehe auch https://www.verbraucherzentrale.nrw

Quelle: Verbraucherzentrale NRW

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