Überhöhte Forderungen sorgen für Ärger
Verbraucherinnen und Verbraucher beschweren sich beim Europäischen Verbraucher Zentrum (EVZ) insbesondere über die Höhe der Zahlungsaufforderung. Die kann aber durchaus stimmen, denn Verkehrsverstöße im Ausland werden häufig strenger geahndet als in Deutschland. Besonders teuer und häufige Urlaubsdelikte sind Parkverstöße auf privat betriebenen Parkflächen in Dänemark oder Österreich, nicht gezahlte Mautgebühren oder Probleme mit Vignetten in Italien, Ungarn oder Österreich) oder unerlaubtes Befahren von Umweltzonen oder City-Maut-Bereichen wie in London, Antwerpen, Stockholm oder ZTL-Zonen in Italien.
Wer zur fraglichen Zeit tatsächlich vor Ort war, kann in der Regel davon ausgehen, dass die Forderung echt ist.
Vorsicht bei Mietwagen: Zusätzliche Gebühren oft zweifelhaft
Bei Mietwagen kommt häufig eine zweite Rechnung hinzu: Neben dem Bußgeldbescheid berechnen viele Autovermieter eine Bearbeitungsgebühr – etwa für die Weitergabe der Fahrerdaten an Behörden oder Inkassobüros. Aus Sicht des EVZ sind solche Zusatzgebühren in vielen Fällen rechtlich nicht zulässig – auch wenn sie in den AGB aufgeführt sind. Tipp: Über ein sogenanntes Chargeback-Verfahren können Betroffene bei ihrer Bank versuchen, den Betrag zurückbuchen zu lassen.
Bußgeld oder Vetragsstrafe
Bußgelder über 70 Euro (inkl. Gebühr), die von einer Behörde im EU-Ausland verhängt werden, können in Deutschland über das Bundesamt für Justiz (BfJ) vollstreckt werden – auf Grundlage des Gesetzes über die internationale Rechtshilfe in Strafsachen (IRG).
Vertragsstrafen – z.?B. von privaten Mautbetreibern oder Parkplatzgesellschaften – unterliegen hingegen dem Zivilrecht. Sie können in Deutschland nicht behördlich vollstreckt werden, sondern müssten zivilrechtlich – etwa durch Klage – geltend gemacht werden.
Egal ob Bußgeld oder Vertragsstrafe – die Zahlungsaufforderungen sollten nicht unbeachtet bleiben. Wer nicht reagiert, riskiert zusätzliche Gebühren, wiederholte Mahnungen und die langfristige Speicherung seiner Daten bei Dienstleistern oder Behörden. Nicht akzeptiert werden sollten hingegen unverhältnismäßig hohe Inkassokosten, die das eigentliche Bußgeld bei weitem übersteigen.
Bei Fragen zu Zahlungsaufforderungen aus dem Ausland unterstützt das Europäische Verbraucherzentrum (EVZ) Deutschland kostenfrei bei der rechtlichen Einordnung. Kontaktaufnahme über https://www.evz.de/fragen-beschwerden.html
Quelle: Europäisches Verbraucherzentrum
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