Europäischer Gerichtshof gestattet Gepäckgebühren
Fluggesellschaften dürfen für aufgegebenes Gepäck Zusatzgebühren verlangen. Das hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg entschieden (AZ: C-487/12) . Anlass der Klage war eine spanische Regelung, die solche Aufschläge zumindest für den ersten Koffer verbietet. Die Richter (Rechtssache C-487/12) hielten diese Regelung nicht mit geltendem EU-Recht vereinbar. Für Handgepäck oder am Flughafen gekaufte Waren dürfen indes keine Zusatzkosten anfallen, vorausgesetzt, normale Maße werden nicht überschritten.
Es werden also auch in Zukunft Billig-Airlines mit günstigen Flugtarifen werben können, ohne deutlich machen zu müssen, das der Flugpreis nicht den Transport von Gepäckstücken einschließt. Allerdings muss angegeben werden, was dieser Transport zusätzlich kostet.
Quelle: eigen
Share on Facebook
Highlight
Siege für Hend und Huang bei der Hassan II Trophy in Rabat Die Hitze kennt er von seiner US-Wahlhei... [mehr]
Top Stories
In Boston die WM-Begegnungen kulinarisch erleben Auf der IPW in Fort Lauderdale, der größten Re... [mehr]
Leitveranstaltung IPW startet in Fort Lauderdale Die Leitveranstaltung der U.S. Travel Associati... [mehr]
Online-Vorab-Buchungen bis zu 73,6 Prozent günstiger Wer mit dem eigenen Auto zum Flughafen reist... [mehr]
Der Sct. Knuds Golfplatz auf Fünen im Test Von Kopenhagen aus fährt man knapp eineinhalb Stunden... [mehr]
Empfohlene Beiträge
Suche
Werbung