Vermittler haften bei Pleiten ausländischer Reiseanbieter

Bundesgerichtshof stärkt Rechte von Urlaubern
Ein Ehepaar hatte ein deutsches Internet-Reisebüro verklagt, weil die vermittelte Flusskreuzfahrt eines holländischen Anbieters wegen Insolvenz des Unternehmens nicht durchgeführt wurde. Auch die niederländische Reiseversicherung zahlte nicht, da sie nur für Reisen haftet, die in Holland angeboten und gebucht werden.
Die Richter des Bundesgerichtshofs gaben nun den Klägern Recht(Az.: X ZR 105/1): Das Reisebüro hätte prüfen müssen, ob die Insolvenzversicherung des niederländischen Anbieters auch für in Deutschland gebuchte Reisen gilt und die Reisenden demnach abgesichert sind. Erst dann hätten sie von den Kunden eine Anzahlung verlangen dürfen. Das sei hier jedoch nicht geschehen, so dass das Reisebüro das Geld zurück zahlen müsse.
Demnach müssen deutsche Reisebüros genau prüfen, ob Urlauber bei einer Pleite ihres ausländischen Reiseveranstalters finanziell abgesichert sind.

Quelle: Tagesschau

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