Keine Sonderrechte für Kreuzfahrt-Anbieter

Urteil gegen zu hohe Anzahlungen
Der Verbraucherzentrale Bundesverband ( vzbv) hat den Kreuzfahrtveranstalter AIDA Cruises verklagt, da er schon unmittelbar nach Vertragsabschluss eine Anzahlung von 35 oder sogar 50 Prozent des Reisepreises zu verlangt. Das Oberlandesgericht Rostock hat nun dieser Klage stattgegeben (Az. 2 U 22/14).
Laut Geschäftsbedingungen des Reisveranstalters mussten Kunden im Tarif AIDA Vario schon nach Erhalt der Buchungsbestätigung und des Reisesicherungsscheins 35 Prozent des Reisepreises zahlen. Im Tarif AIDA Just betrug die Anzahlung sogar 50 Prozent. Zusätzlich sollte die volle Prämie für eine vermittelte Versicherung fällig werden.
Die Richter schlossen sich der Auffassung des vzbv an, dass Kunden durch die hohen Vorauszahlungen unangemessen benachteiligt werden. Sie stützten sich auf Urteile des Bundesgerichtshofes, die der vzbv und die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen bereits im Dezember 2014 erstritten hatten. Danach dürfen Reiseveranstalter in der Regel nur eine Anzahlung bis zu 20 Prozent des Preisepreises verlangen. Höhere Anzahlungen sind nur zulässig, wenn der Veranstalter dadurch keinen Liquiditätsvorteil erhält, sondern im Zusammenhang mit der konkreten Reise entstehende, eigene Aufwendungen abdecken oder fällige Forderungen Dritter bedienen muss.
Weitere Informationen unter https://www.vzbv.de

Quelle: Verbraucherzentrale Bundesverband

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