Reisepreisminderung bei Klimaanlagenausfall
Wenn die Klimaanlage einfach zu wenig kühlt und die Temperatur im Hotelzimmer nicht sinken will, dann ist das auf jeden Fall ein Reisemangel. So hat jetzt das Oberlandesgericht Düsseldorf entschieden ( AZ: I-21U149/14) und ein Urteil, wenn auch in gemilderter Form, des Landgerichts Duisburg bestätigt. Wie „ReiseRecht aktuell“ berichtet hatten in dem
verhandelten Fall die Kläger eine Pauschalreise in Südeuropa unternommen und wegen mehrerer Störungen im Hotel gegen den Veranstalter geklagt.
Gegen Lärm im Zimmer durch das abendliche Unterhaltungsprogramm im Hotel hilft wenig, wenn im Prospekt auf das Animationsprogramm hingewiesen wird und auch lautstarkes Putzen nach 8 Uhr vormittags muss der Gast hinnehmen. Wenn allerdings die Temperatur im Zimmer auf 24 Grad ansteigt, obwohl die Räume als „klimatisiert“ beschrieben wurden, dazu auch noch eine durchgelegene Matratze einen erholsamen Schlaf unmöglich macht, dann handelt es sich um einen Reisemangel. 15 Prozent Minderung stehen damit den Klägern zu.
Quelle: ReiseRechtaktuell
Share on Facebook
Highlight
Siege für Hend und Huang bei der Hassan II Trophy in Rabat Die Hitze kennt er von seiner US-Wahlhei... [mehr]
Top Stories
In Boston die WM-Begegnungen kulinarisch erleben Auf der IPW in Fort Lauderdale, der größten Re... [mehr]
Leitveranstaltung IPW startet in Fort Lauderdale Die Leitveranstaltung der U.S. Travel Associati... [mehr]
Online-Vorab-Buchungen bis zu 73,6 Prozent günstiger Wer mit dem eigenen Auto zum Flughafen reist... [mehr]
Der Sct. Knuds Golfplatz auf Fünen im Test Von Kopenhagen aus fährt man knapp eineinhalb Stunden... [mehr]
Empfohlene Beiträge
Suche
Werbung