Enteisung ist kein außergewöhnlicher Umstand

Gericht sagt Ausgleichszahlung zu
Wenn der Winter kommt, werden auf den meisten Flughäfen die startenden Flugzeuge noch enteist. Dabei bilden sich häufig längere Wartezeiten, die sich meist als Verspätung im Flugbetrieb niederschlagen.
Kommt es dabei zu einer erheblichen Flugverspätung, weil das Flugzeug nicht enteist werden konnte, steht den Fluggästen ein Ausgleichsanspruch nach der Fluggastrechteverordnung zu. Auf einen außergewöhnlichen Umstand kann sich die Fluggesellschaft nicht berufen, da sie für die technische Funktionalität des Flugzeugs sorgen muss. Dazu gehört auch die Enteisung. So entschieden die Richter des Amtsgerichts Frankfurt am Main (Aktenzeichen: 29 C 286/15 (85) .
Beim verurteilten Fall konnte ein Flugzeug aufgrund der winterlichen Witterungsverhältnisse nicht planmäßig von Frankfurt am Main nach Las Vegas starten. Aufgrund einer verspäteten Enteisung konnte der Flug dann auch nicht mehr durchgeführt werden, da angesichts des zwölfstündigen Fluges nach Las Vegas die Dienstzeit der Crew überschritten worden wäre. Eine Ersatzcrew konnte ebenfalls nicht eingesetzt werden. Dies führte zu einer Flugverspätung von mehr als 20 Stunden. Einige Fluggäste klagten deswegen auf Zahlung einer Entschädigung. Die Fluggesellschaft berief sich auf einen außergewöhnlichen Umstand.
Nach Auffassung des Amtsgerichts habe die fehlende Enteisung des Flugzeugs keinen außergewöhnlichen Umstand dargestellt. Denn diese sei dem Verantwortungsbereich der Fluggesellschaft zu zurechnen gewesen. Sie müsse für die technische Funktionalität des Flugzeugs sorgen, wozu dessen Eisfreiheit im Winter gehöre. Für unerheblich hielt das Amtsgericht den Umstand, dass die Fluggesellschaft nach einer EU-Richtlinie auf eine Firma zur Enteisung beschränkt sei und keine Einflussmöglichkeit auf die Firma habe. Denn setze eine Fluggesellschaft zur Erfüllung ihrer Aufgaben Drittfirmen ein, so müsse sie sich deren Handlungen zurechnen lassen. Ein fehlendes Weisungsrecht sowie eine Monopolstellung der Firma spiele dabei keine Rolle.

Quelle: kostenlose-urteile.de

zurück


Share on Facebook

Highlight

Siege für Hend und Huang bei der Hassan II Trophy in Rabat Die Hitze kennt er von seiner US-Wahlhei... [mehr]


Top Stories

In Boston die WM-Begegnungen kulinarisch erleben Auf der IPW in Fort Lauderdale, der größten Re... [mehr]


Leitveranstaltung IPW startet in Fort Lauderdale Die Leitveranstaltung der U.S. Travel Associati... [mehr]


Online-Vorab-Buchungen bis zu 73,6 Prozent günstiger Wer mit dem eigenen Auto zum Flughafen reist... [mehr]


Der Sct. Knuds Golfplatz auf Fünen im Test Von Kopenhagen aus fährt man knapp eineinhalb Stunden... [mehr]


Empfohlene Beiträge

Die besten Laufhotels weltweit Golfhotels kennt jeder, doch gibt es so etwas auch für Läufer? Un... [mehr]


Alle von uns bisher getesteten Golfkurse Europa: Bulgarien: Lighthouse Golf Kap ... [mehr]



Suche


Werbung

Martin Gräber
Budapester Straße 7
81669 München
Oliver König
Am Hellenberg 2
61184 Karben
Mojtaba Faraji
Frohschammerstr. 4
80807 München
eXTReMe Tracker