Worauf man bei Sportgepäck im Flieger achten sollte
Ob Skier im Winter oder Surfboard im Sommer: Wer Sportausrüstung mit in den Urlaub nehmen möchte, sollte die Gepäckregeln der Fluggesellschaft genau prüfen. Denn solche Gegenstände sind in den meisten Fällen nicht im regulären Gepäckpreis enthalten. Stattdessen fallen zusätzliche Gebühren an. Zudem gelten gesonderte Vorgaben zu Größe und Gewicht, die sich je nach Airline unterscheiden können.Das Travel-Tech-Unternehmen AirHelp (https://www.airhelp.de) hat zusammengestellt, worauf man achten sollte.
Prüfen und Vergleichen
Verschiedene Fluggesellschaften haben unterschiedliche Richtlinien für den Transport von Sportgeräten. Daher sollte man sich vor der Reise über die spezifischen Richtlinien der Fluggesellschaft erkundigen. In diesen Richtlinien sind in der Regel die erlaubten Sportgeräte, Größen- und Gewichtsbeschränkungen sowie die damit verbundenen Gebühren aufgeführt. Diese können beispielsweise bei Eurowings bis zu 50 Euro betragen, bei Ryanair sind es bis zu 75 Euro und bei Aegean bis zu 80 Euro.
Die Mitnahme von Sportausrüstung kostet nicht bei jeder Airline gleich viel. Daher sollte man immer die Preise der verschiedenen Fluggesellschaften vergleichen und prüfen, ob eventuell die Kosten von Paketdiensten zum Reiseziel günstiger sind, um die Skier oder das Surfbrett per Post zu verschicken.
Sicherer Transport
Die Sportausrüstung sollte immer sicher verpackt sein, um Schäden während des Transports zu vermeiden. Daher sollte auch geeignetes Verpackungsmaterial wie Polsterung, Luftpolsterfolie oder Hartschalenkoffer verwendet werden, abnehmbare Teile gegebenenfalls separat verpackt werden.
Empfehlenswert ist auch, beim Eincheck Sportausrüstung beim Flugpersonal anzugeben mit genauen Angaben über die Art der Ausrüstung, ihre Abmessungen und etwaige besondere Handhabungsanforderungen. Einige Fluggesellschaften bieten spezielle Abfertigungsdienste für Sportgeräte wie Ski und Snowboard an. Bestimmte Arten von Sportgeräten können zusätzlichen Beschränkungen oder Vorschriften unterliegen, insbesondere wenn sie gefährliche Materialien enthalten oder Sicherheitsbedenken aufwerfen. Dies gilt zum Beispiel für Tauchausrüstung mit Pressluftflaschen, Sportgeräte mit Lithium-Ionen-Akkus oder Lawinenausrüstung. Reisende sollten sich daher vorab bei ihrer Fluggesellschaft über die spezifischen Einschränkungen informieren, die für ihre jeweilige Ausrüstung gelten können.
Grundsätzlich wird geraten, bei Kurzstreckenflügen zwei Stunden und bei Langstreckenflügen drei Stunden früher am Flughafen anzukommen, damit genügend Zeit für die Abfertigung und eventuelle zusätzliche Formalitäten für die Sportausrüstung bleibt. Auch sollte man den Abschluss einer Reiseversicherung in Betracht ziehen, die die Sportausrüstung gegen Verlust, Beschädigung oder Diebstahl während des Transports absichert. Die Sportausrüstung sollte auch immer unmittelbar bei der Ankunft am Zielort auf Schäden oder Anzeichen von unsachgemäßer Handhabung untersucht werden, um Schäden direkt bei der Fluggesellschaft melden zu können und eventuell mit Fotos dokumentieren zu können.
Wenn doch mal was verloren geht
„Bei Gepäck mit Sportausrüstung treten Menschen normalerweise ihre Reise für einen bestimmten Grund an: Sie möchten ihre Zeit mit Sportaktivitäten verbringen. Wenn Skier, Fahrrad oder Surfbrett bei der Ankunft nicht am Flughafen sind, können Urlauber:innen den eigentlichen Zweck der Reise also nicht genießen. Daher sollten Betroffene zunächst die Ausrüstung, die sie benötigen, mieten, bis das Gepäck geliefert wird – auch wenn es sich dabei um den gesamten Zeitraum handelt. Anschließend können Sportler:innen die Leihgebühr von der Fluggesellschaft einfordern. Dabei ist es wichtig, die Quittung aufzubewahren“, erklärt Nina Staub, Rechtsexpertin bei AirHelp.
„Falls Skier, Fahrrad oder Surfbrett innerhalb von 21 Tagen nicht mehr auftauchen, können Reisende neben der Leihgebühr eine Erstattung in Höhe des Werts der Ausrüstung beantragen. Dies erfolgt im Rahmen des üblichen Prozesses für verloren gegangenes Gepäck. Gegebenenfalls wird dafür ein Kaufbeleg des Gegenstands benötigt. Der Kauf eines neuen Sportgeräts auf Kosten der Fluggesellschaft ist in jedem Fall keine Lösung. Diese Option gilt in der Regel für wesentliche Gegenstände, wie etwa Alltagskleidung und Hygieneartikel.“
Quelle: AirHelp
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