Europäische Verbraucherzentrale EVZ vor erhöhten Forderungen bei Mietwagen
Für viele Urlauber gehört der Mietwagen zum Sommerurlaub dazu. Doch gerade bei der Fahrzeugübernahme und Rückgabe kommt es häufig zu Streitigkeiten. Das EVZ Deutschland bearbeitet jedes Jahr zahlreiche Beschwerden über hohe nachträgliche Schadensforderungen und Zusatzkosten. Wie teuer selbst geringfügige Schäden werden können, zeigt ein aktueller Fall aus der juristischen Beratung des EVZ: Ein deutscher Urlauber mietete auf Teneriffa einen Wagen. Bei der Rückgabe wurde ein kaum sichtbarer Kratzer am Glas eines Scheinwerfers beanstandet. Wenige Tage später erhielt er eine Rechnung über insgesamt 711 Euro. Ein Großteil des Betrags wurde bereits direkt vom Konto eingezogen. Der Verbraucher bestritt, den Schaden verursacht zu haben. Die Beweislast trifft den Vermieter, doch dieser blieb bislang einen Beweis schuldig.
Worauf Verbraucher bei der Abholung achten sollten
Daher sollten die Fahrzeug sorgfältig auf Vorschäden kontrolliert werden und alle vorhandenen Kratzer, Dellen oder Beschädigungen im Übergabeprotokoll vermerken lassen.
Auch wenn es aufwändig und lästig klingt: Fotos oder ein kurzes Video des gesamten Fahrzeugs einschließlich des Innenraums aufnehmen. Bei Elektroautos zusätzlich prüfen, ob alle Ladekabel vorhanden sind.
Ganz wichtig ist auch, vor Reiseantritt zu prüfen, welche Versicherung tatsächlich abgeschlossen wurde und welche Schäden abgedeckt sind. Empfehlenswert ist eine Vollkaskoversicherung ohne Selbstbeteiligung. Darauf achten, daß man sich am Schalter nicht zu zusätzlichen Versicherungen drängen lassen muss, wenn bereits ausreichender Schutz besteht. Wird am Schalter von einer Kaution gesprochen, genau prüfen, ob es sich tatsächlich um eine Kaution handelt oder ob eine zusätzliche Versicherung untergeschoben wird.
Worauf Verbraucher bei der Rückgabe achten sollten
Generell sollte man das Fahrzeug möglichst während der Öffnungszeiten zurückgeben und die Rückgabe gemeinsam mit einem Mitarbeiter durchführen. Auch jetzt wieder Fotos oder ein Video vom Fahrzeugzustand machen. Unbedingt sollte man ein Rückgabeprotokoll verlangen und Schlüsselboxen möglichst vermeiden, da so am wenigsten Kontrolle möglich ist. Gerade bei einer Rückgabe außerhalb der Öffnungszeiten kann es später schwierig werden nachzuweisen, wann ein Schaden entstanden ist.
Auch große Vermieter haben große Aufschläge
Viele Reisende verlassen sich auf bekannte Namen bei den Autovermietern. Die Erfahrung des EVZ zeigt jedoch, dass Beschwerden nicht nur bei Billiganbietern auftreten. Auch große internationale Unternehmen werden regelmäßig wegen nachträglicher Schadensforderungen oder versteckter Zusatzkosten beanstandet.
Was tun bei einer überraschenden Schadensforderung?
Malina Garcia, Juristin beim EVZ Deutschland rät, Forderung zeitnah und schriftlich zu reklamieren, z. B. per E-Mail an die Zentrale der Autovermietung. Dabei sollten unbedingt Nachweise über den Schaden und die Berechnung der Kosten verlangt werden. Außerdem sollte man Prüfen , ob bei Kreditkartenzahlung ein Chargeback-Verfahren möglich ist.
Kostenlose Hilfe bieten die Schlichtungsstelle ECRCS ( https://www.ecrcs.com ) – sofern der Autovermieter teilnimmt – sowie das EVZ Deutschland ( https://www.evz.de )
Quelle: EVZ
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