Urlaub mit dem Deutschlandticket

Tipps der Verbraucherzentrale NRW

Es gibt gute Gründe, um beim Urlaub auf Flugzeug oder Auto zu verzichten. Sei es aus Kostengründen oder Gründen von Nachhaltigkeit, aus Angst vorm Fliegen oder der Scheu vor langen Autofahrten. Mit dem Deutschlandticket lassen sich nicht nur Reiseziele in der Nähe kostengünstig mit der Bahn erreichen, sondern sogar einige Ziele im benachbarten Ausland. Und die Mobilität am Zielort ohne großen Ticketstress ist ebenfalls gesichert. Melanie Schliebener, Leiterin der Schlichtungsstelle Nahverkehr bei der Verbraucherzentrale NRW, gibt Tipps, worauf beim Reisen mit Bus und Bahn zu achten ist, damit der Urlaub auch wirklich entspannt beginnt.

Über den Geltungsbereich vorab informieren
Um passende Verbindungen zu finden, kann im DB-Navigator ein Häkchen gesetzt werden, dass nur Strecken des Nahverkehrs angezeigt werden. Zwar gilt hier für die meisten Nahverkehrsverbindungen innerhalb Deutschlands das Deutschlandticket, jedoch gibt es vereinzelt Ausnahmen. Daher sollte man sich vorab über den Geltungsbereich informieren. Dies gilt auch für Fahrten ins benachbarte Ausland. Liegt das Ziel außerhalb des Geltungsbereichs des Deutschlandtickets, muss für diesen Streckenteil eine gesonderte Fahrkarte gekauft werden. Jedoch gibt es auch eine Reihe von Zielen in Nachbarländern wie Belgien, Niederlande, Luxemburg, Frankreich, Dänemark, Polen oder Österreich, die ohne zusätzlichen Aufschlag mit dem Deutschlandticket erreicht werden können.

Puffer zum Umsteigen vermeidet Stress
In diesem Sommer werden die Züge wohl besonders hoch frequentiert sein, immerhin findet die Fußball-Europameisterschaft in Deutschland statt. Gerade bei weiter entfernten Zielen kann es vorkommen, dass Reisende drei- oder viermal umsteigen müssen. Da auf den Weg in den Urlaub sicher keiner – womöglich noch mit Gepäck – von Gleis zu Gleis sprinten möchte, sollte auf ausreichend Umsteigezeit zwischen den Zügen geachtet werden. Dies kann bei der Buchung auch als Filter ausgewählt werden, sodass nur Verbindungen angezeigt werden, bei denen der Zugwechsel stressfrei möglich ist. Auch eventuelle Zugverspätungen sollten einkalkuliert werden. Besondere Vorsicht gilt für jene, die eine Teilstrecke per Fernzug zurücklegen wollen. Denn wird der Anschluss aufgrund einer Verspätung im Regionalverkehr verpasst, gibt es keinen Anspruch auf Erstattung oder Ersatzbeförderung, da das Deutschlandticket nicht als Teil der Reisekette gewertet wird.

Stoßzeiten meiden
Gerade bei längeren Fahrten möchte man ungern dauerhaft im Gang stehen, sondern sich Hinsetzen und sein Gepäck verstauen können. Leider sind im Regionalverkehr Sitzplatzreservierungen nicht überall möglich. Daher sollten Reisende mit viel Gepäck, Fahrrädern und/oder in Gruppen lieber zu Randzeiten reisen. Gerade hochfrequente Pendlerstrecken sollten entweder ganz vermieden oder zumindest abseits der „Rush Hour“ eingeplant werden. Wer dem Gedränge entkommen und einen nahezu sicheren Sitzplatz im Zug haben möchte, kann alternativ einen Zuschlag für die 1. Klasse kaufen.


Wenn das Fahrrad mit soll
Wer mit der Bahn reist und am Zielort trotzdem mobil sein möchte, nimmt gerne sein Fahrrad mit. Für die Mitnahme ist ein Zusatzticket notwendig – es sei denn, es handelt sich um ein Faltrad im gefalteten Zustand. Für eine einmalige Fahrt, zum Beispiel in den Urlaub, lohnt sich für viele eher ein Einzel-Fahrradticket NRW für 5,10 Euro. Das ist dann im ganzen Bundesland für 24 Stunden gültig. Wer hingegen ohnehin regelmäßig sein Fahrrad mit in den Zug nimmt, kann zusätzlich zum bestehenden Abo für 39 Euro ein Extra-Ticket für die Fahrradmitnahme buchen. Aber Achtung: In überfüllten Zügen haben Menschen immer Vorrang vor Fahrrädern. Es kann also sein, dass man auch mal eine Bahn abfahren lassen muss und nicht einsteigen kann. Leider gibt es hier bisher auch keinerlei Reservierungsmöglichkeit.


Bei Verspätungen oder Ausfällen: Mobilitätsgarantie nutzen
Sollte sich das gewählte Nahverkehrsmittel (Bus, S- oder Regional-Bahn) um 20 Minuten oder mehr an der Abfahrtshaltestelle verspäten, können Reisende innerhalb von NRW mit einem Nahverkehrsticket (auch mit Deutschlandticket) eine alternative Beförderung in Anspruch nehmen, um ihr Ziel noch pünktlich zu erreichen. Dies kann ein Fernverkehrszug (IC/EC oder ICE), ein Taxi, ein taxiähnlicher Fahrdienst oder ein Sharing-System (Car-, Bike-, E-Tretroller-Sharing, On-Demand-Verkehr) sein. Wer eine alternative Beförderung in Anspruch nimmt, der muss zunächst in Vorkasse gehen, wenn er zum Beispiel ein Ticket für einen Fernverkehrszug löst oder sich ein Taxi ruft. Die gute Nachricht: Die Kosten dafür werden erstattet – beim Fernverkehr komplett, beim Taxi, Fahrdienst sowie den Sharing-Angeboten bis zu 30 Euro pro Person, zwischen 20 Uhr und 5 Uhr sogar bis zu 60 Euro. Wichtig zu beachten: Ein Antrag auf Kostenerstattung ist innerhalb von 14 Tagen zu stellen. In Ausnahmefällen wie bei Streiks, Bombenentschärfungen oder bei Unwettern gibt es keine Kostenerstattung.

Weiterführende Infos und Links:

Eine Übersicht zum Geltungsbereich des Deutschlandtickets gibt es hier: https://www.bahn.de/faq/deutschlandticket-verkehrsmittel-deutschland
Bei Problemen mit dem Verkehrsunternehmen berät und unterstützt die Schlichtungsstelle Nahverkehr: https://www.schlichtungsstelle-nahverkehr.de

Quelle: Verbraucherzentrale NRW

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